Finanzielle Unterstützung
Neben der Beratung und informierenden Funktion von direkt betroffenen Hundehaltern, helfen wir im Notfall auch bei der Bewältigung von aussergewöhnlichen Kosten und besprechen die diversen Möglichkeiten mit Ihnen.
Bei einer Kosten Beteiligung durch den Verein ist uns wichtig zu Erfahren:
- Was ihr Hund für ein Problem hat, bei welchem er unsere Hilfe benötigt
- Was wurde Ärztlich bereits abgeklärt und was für ein Befund hat sich ergeben
Wir klären immer sorgfältig ab, ob dem Tier mit der geplanten Behandlung tatsächlich geholfen wird. Wir vergewissern uns, dass das kranke oder verletzte Tier ein gutes, liebevolles Zuhause hat. Wir vergewissern uns auch, ob die Antragsteller tatsächlich die Besitzer der Tiere sind und wie deren finanzielle Lage aussieht. Die Behandlungskosten werden direkt an die Tierärzte, Physiotherapeuten, Alternativmediziner überwiesen.
Wo wir nicht Helfen
Wir übernehmen keine Erstversorgung Ihres Tieres:
- Grundimmunisierung (Impfungen)
- Kastration
- Futter
- Chip
- Spielzeuge, Kännel, Bett etc.
- Euthanasie, Kremation
Antrag auf Unterstützung
Jeder Antragssteller muss seine finanzielle Notlage mittels öffentlichen und/oder privaten Dokumenten nachweisen und sich als Besitzer ausweisen können.
Bitte folgende Dokumente per Post oder E-Mail info@behinderte-hunde.ch senden.
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich telefonisch an uns wenden.
Nicht vollständig ausgefüllte Formulare und nicht eingereichte Dokumente werden nicht bearbeitet.
Bei welchen Kosten wir helfen
- Tierärztliche Behandlungen und Operationen
- Kosten für Medikamente
- Physiotherapie/Osteopathie
- Alternative Heilmethoden und Medikamente
Wann können wir nicht helfen
- Unvollständig eingereichte Gesuche und Dokumente
- Die Rechnungen – oder Teilbeträge – werden direkt an Tierärzte/Therapeuten bezahlt. Bereits beglichene Rechnungen können nicht zurückerstattet werden.
- Wiederholte Unterstützungsbeiträge.
- Grundkosten für die Versorgung des Tieres – wie Impfungen, Kastration, Chip, Futter, sowie Spielzeug werden nicht bezahlt.
- Wohnsitz nicht in der Schweiz
Das «Erschleichen» von Spenden ist strafbar. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.